Öffnungszeiten & Badeordnung für die Freibäder der Gemeinde Hünfelden
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992, S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBl. I 2000, S. 2) und der §§ 1 bis 5a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunalabgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I 1970, S. 225, GVBl. II 334-7), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl. I 2001 S. 434/438) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden in ihrer Sitzung am 24. April 2002 folgende Satzung beschlossen:
I. Öffnungszeiten
1. Die Bäder sind während der Badesaison wie folgt geöffnet:
Montag - Sonntag:
von 10.00 - 20.00 Uhr
Frühschwimmen Dienstag:
von 8.00 bis 10.00 Uhr
(nur im beheizten Freibad in Kirberg)
Freitag:
von 10.00 - 21.00 Uhr
2. Die Badezeiten enden 30 Minuten vor den Schließzeiten; bis dahin müssen die Becken sowie die Liegewiesen geräumt werden.
3. Einlaßschluß ist eine Stunde vor Schließung.
II. Eintrittspreise
Es gelten folgende Eintrittspreise:
Tageskarten für Erwachsene € 2,60
Tageskarten für Kinder und Jugendliche
(von 6 bis einschließlich 17 Jahren) € 1,10
Zehnerkarten für Erwachsene € 21,00
Zehnerkarten für Kinder und Jugendliche
(von 6 bis einschließlich 17 Jahren) € 8,40
Zehnerkarten sind nur im Jahr der Ausgabe und im Folgejahr gültig.
Saisonkarten für Erwachsene € 47,50
Saisonkarten für Kinder und Jugendliche
(von 6 bis einschließlich 17 Jahren) € 21,00
Saisonkarten für Familien € 100,00
(Als Familien zählen Eltern und Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen von 6 bis einschließlich 17 Jahren)
Freier Eintritt/Ermäßigungen
Freien Eintritt haben:
• Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
• Schulklassen in Begleitung von Lehrpersonal während der normalen Unterrichtszeiten und
• Inhaber des Jugendleiterausweises bzw. eines entsprechenden Ausweises der Gemeinde Hünfelden.
Eintrittspreise für Jugendliche zahlen:
• Schwerbeschädigte mit einer Behinderung ab 50 % und entsprechendem Ausweis,
• Zivildienstleistende,
• Wehrdienstleistende und
• Schüler und Studierende mit entsprechendem Ausweis.
III. Sonstige Gebühren
Duschgeld (Warmduschen) € 0,50
Föhngeld € 0,10
Leihgebühren Spielgeräte € 0,50 zzgl. Pfand €2,50-5,00
IV. Zutritt
1. Betrunkene Personen oder Personen bei denen Drogenmißbrauch anzunehmen ist, werden zu den Schwimmbädern nicht zugelassen. Das gleiche gilt für Personen mit Hautausschlägen, offenen Wunden oder ansteckenden Krankheiten.
2. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
3. Gruppen und Vereine haben sich bei dem Aufsichtspersonal zu melden.
V. Verhalten in den Bädern
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit in den Bädern zuwiderläuft.
1. Die Benutzung der Sprunganlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Gemeinde für etwaige Unfälle ist ausgeschlossen.
2. Der Zutritt zum Beckenbereich ist nur in Badekleidung zulässig.
3. Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
4. Fundsachen sind dem Schwimmbadpersonal zu übergeben.
5. Verletzungen sind dem Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden.
6. Insbesondere ist nicht gestattet:
a. der Betrieb von Musikwiedergabegeräten aller Art und das Spielen von Musikinstrumenten ist solange erlaubt, wie andere Badegäste nicht belästigt werden.
b. Mitbringen von Tieren
c. andere Badegäste unterzutauchen oder in die Becken zu stoßen
d. Badegäste auf der Liegewiese durch sportliche Übungen, Ballspiele und andere Spiele zu belästigen
VI. Sonstiges
1. Die Aufsichtsperson übt das Hausrecht aus
2. Den Anweisungen des Schwimmbadpersonales ist Folge zu leisten.
3. Personen, die gegen diese Badeordnung verstoßen oder Anweisungen des Personals nicht nachkommen, haben nach Aufforderung der Aufsicht die Freibäder ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sofort zu verlassen. Für alle Folgen von Zuwiderhandlungen hat die betreffende Person einzustehen.
4. Für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht gehaftet.
VII. Ordnungsmaßnahmen
Wer sich nicht rechtmäßig verhält oder entgegen der Badeordnung handelt, unterliegt den Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Straftatbestände werden grundsätzlich über die Polizeidirektion Limburg angezeigt.
VIII. Inkrafttreten
Diese Badeordnung tritt rückwirkend zum 01.05.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Badeordnung für die Freibäder der Gemeinde Hünfelden vom 01.05.1992 zuletzt geändert durch die Artikelsatzung zur Einführung des Euro vom 01.01.2002 außer Kraft.
Der Gemeindevorstand
Norbert Besier
Bürgermeister